Für Bewohner der Marktgemeinde Laßnitzhöhe ist die Bezirkshauptmannschaft Graz – Umgebung zuständig.
Die Unterlagen samt Antragsformular können aber auch beim Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe abgegeben werden. Der Reisepass wird Ihnen dann innerhalb von zwei Wochen zugeschickt.
Servicestelle für Passanträge: 03133223720
Erforderliche Dokumente
Folgende Dokumente bzw. Unterlagen sind bei Einreichung eines Passantrages in der Gemeinde vorzulegen:
alter Reisepass
Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn noch kein Reisepass vorhanden war)
Geburtsurkunde (wenn noch kein Reisepass vorhanden ist)
Nachweis über akademischen Grad (wenn vorhanden)
Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
1 EU- Passfoto in Farbe (vom Fotografen bestätigt und nicht älter als 6 Monate)
Kinderpass
Jedes Kind braucht verpflichtend seinen eigenen Kinderpass als Reisedokument. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 2 Jahre und danach bis zum 12. Lebensjahr 5 Jahre.
Erforderliche Unterlagen:
ein Passfoto in Farbe
gültiger Reisepass des Antragstellers oder der Antragstellerin
Geburtsurkunde des Kindes
eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes oder bei Kindern unter 12 Jahren Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Nachweis der Vertretungsbefugnis:
Heiratsurkunde des Antragstellers oder der Antragstellerin oder
Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
Nachweis über die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung mit Rechtskraftbestätigung oder
Vergleich über die gemeinsame Obsorge oder
Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes
schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder bei unehelichen Minderjährigen der leiblichen Mutter
Gebühren
Was tun, wenn der Reisepass verloren geht?
Wer ein Reisedokument verliert und es später wiederfindet, muss dies bei der zuständigen Passbehörde melden, sonst kann es zu Komplikationen bei der Ein- und Ausreise kommen.
Verlorene Dokumente werden im Schengener Informationssystem (SIS) und in den Datenbanken von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben. Alle ausgeschriebenen Dokumente sind für die Grenzbeamten weltweit abrufbar.
Oft findet der Verlustträger das ursprüngliche Reisedokument wenige Tage später wieder, teilt dies aber der Behörde nicht mit. Das als verloren gemeldete Dokument bleibt in den internationalen Fahndungsdatenbanken ausgeschrieben. Wer sein wiedergefundenes Dokument dann bei der Ein- oder Ausreise verwendet, kann in Schwierigkeiten geraten.
Kontrolle durch die Interpol-Fahndungsdatenbank
Besonders bei Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Dokumente routinemäßig mit der Interpol-Datenbank abgeglichen. Wird dabei festgestellt, dass die verwendete Urkunde zur Fahndung ausgeschrieben ist, zieht das weitere Überprüfungen nach sich. Das kann dauern und für den Reisenden zu Zeitverlust und Kosten führen. Im schlimmsten Fall wird die Einreise in das Gastland nicht gestattet und die Rückreise muss angetreten werden.
Das gilt übrigens nicht nur für verlorene oder verlegte Reisedokumente, sondern auch für gestohlene und später wiedergefundene. Ein Diebstahl muss auf jeden Fall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden; ebenso das Wiederauffinden eines als gestohlen gemeldeten Reisedokuments.
Weiterführende Informationen und Formulare:
Bundesministerium f. Inneres – Alle Informationen über den Reisepass
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