Um eine Lärmbelästigung durch Rasenmäher in den Ruhezeiten zu vermeiden, hat die Gemeinde eine Verordnung erlassen, die das Mähen sowie die Durchführung von lärmintensiven Arbeiten mit Motorgeräten im Gemeindegebiet nur zu gewissen Zeiten erlaubt:
Montag bis Freitag:
7.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 20.00 Uhr
Samstag:
8.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage:
verboten