Ihr Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität.
In vielen Staaten Europas gilt der Personalausweis als Reisedokument für den Grenzübertritt (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis. Sie können den Personalausweis beispielsweise verwenden
als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
für den Abschluss eines Kaufvertrags,
für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes.
Servicestelle für Passanträge: 03133223720
Bürgerservice: | Maria Turza und Moritz Reeh |
Adresse: | Hauptstraße 23, 8301 Laßnitzhöhe |
Telefon: | 03133223720 oder 03133223721 |
E-Mail: | |
Öffnungszeiten Bürgerservice: | Mo und Do: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden ist:
amtlicher Lichtbildausweis, oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien nicht älter als 6 Monate
eventuell Heiratsurkunde
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. Ingenieur bzw. Ingenieurin)
Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist:
Reisepass
Geburtsurkunde
ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien
Kosten für die Neuausstellung
Personalausweis Erwachsene (ab 16 Jahren) | € 91,– |
Personalausweis 2 – 16 Jahre | € 39,– |
Personalausweis 0 – 2 Jahre | gebührenfrei |
Der Personalausweis für Erwachsene ist 10 Jahre gültig.