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Meldezettel

Information

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

An- und Abmeldung eines Wohnsitzes

  • erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich

  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)

  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes – Nebenwohnsitz ( der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Anmeldung eines Neugeborenen

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde. Ansonsten ist nur die Geburtsurkunde vom Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ins Gemeindeamt mitzubringen.

Kontakt

Bürgerservice:

031332237

Erforderliche Dokumente:

  • Reisepass

  • Geburtsurkunde

  • urkundlicher Nachweis der akademischen Grade

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei Anmeldung eines Neugeborenen)

  • ausgefülltes Meldeformular mit Unterschrift des Vermieters und Mieters bzw. Miet- oder Kaufvertrag

Kontakt

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