Jeder Hund, der in einen Haushalt einzieht, muss im Bürgerservice angemeldet werden.
Neugeborene Hunde sind innerhalb von 3 Monaten, erworbene Hunde innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundehalter bekommt daraufhin jährlich einen Bescheid für die Entrichtung der Hundeabgabe.
Hundeabgabe
*Nachweis der entsprechenden Ausbildung für die Preisreduktion erforderlich
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Für alle Fragen rund um die Hundeabgabe kontaktieren Sie bitte Moritz Reeh im Bürgerservice unter 03133223721 oder reeh@lassnitzhoehe.gv.at.
Chippflicht für Hunde
Jeder Hund bzw. auch Welpe muss durch einen Tierarzt mittels Mikrochips gekennzeichnet werden. Der nächstliegende befindet sich in Nestelbach:
Weiterführende Informationen:
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