Bevor man sich für den Kauf eines Grundstückes entscheidet, ist es sinnvoll sich über die geltenden Bebauungsgrundlagen zu informieren. Dies vermeidet Missverständnisse und spart Kosten bei der Planung.
Das Bauamt der Marktgemeinde kann auf Antrag folgende Bebauungsgrundlagen mit Bescheid bestätigen:
die Baugebietskategorien nach dem Flächenwidmungsplan
die Bebauungsweise, die Bebauungsdichte und den Bebauungsgrad
die Straßenfluchtlinie und das Ausmaß der abzutretenden Grundfläche
die zulässige Höhe der baulichen Anlagen
die Bauflucht und Baugrenzlinien
die Dachform unter Berücksichtigung des Straßen- , Orts- und Landschaftsbildes
Notwendige Unterlagen
Einen unterschriebenen Antrag auf Festlegung der Bebauungsgrundlagen
ein Lageplan, mindestens im Maßstab 1:1000, mit einer Darstellung der für die Bebauung in Aussicht genommenen Grundstücke, einschließlich der an den Bauplatz angrenzenden Grundflächen, jeweils mit den darauf befindlichen Gebäuden und deren Geschoßanzahl;
der Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes am Bauplatz in Form einer amtlichen Grundbuchabschrift oder in anderer rechtlich gesicherter Form, jeweils nicht älter als sechs Wochen;
die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Inhabers des Baurechtes (Bauberechtigter), wenn der Antragsteller nicht selbst Grundeigentümer oder Inhaber des Baurechtes ist.