Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und thermische Solaranlagen mit
25 % der Anschaffungskosten oder max. € 500,– bzw. 20 % bei Balkonkraftwerken oder max. € 250,-
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt, erreichbar telefonisch unter 031332237 oder per Mail an leopold@lassnitzhoehe.gv.at .
Heizungsumbau auf erneuerbare Energie bzw. “Raus aus Öl”
Wenn Sie Ihre Ölheizung auf Wärmepumpe oder Pellets umstellen, fördert die Marktgemeinde Laßnitzhöhe diese Umstellung mit max. € 800,-.
Erforderliche Unterlagen an die Marktgemeinde
Antrag auf Auszahlung des Förderbeitrages für Photovoltaik-, Solar- und alternative Heizanlagen
Rechnung über den Einbau der alternativen Heizanlage
Überweisungsbeleg oder Zahlungsbestätigung
Foto der Anlage
Zusätzliche Landesförderung für Biomasseheizungen
Nach Vorlage des entsprechenden Antrages für die Landesförderung von „Biomasseheizungen und der geforderten Unterlagen wird der Einbau einer „Biomasseheizung“ mit den angegebenen Beträgen gefördert.
Nach dem Stmk. Baugesetz sind derartige Feuerungsanlagen bei der Baubehörde anzeigepflichtig. Dazu sind Pläne, techn. Beschreibung, Typengenehmigung und Ausführungsbescheinigung erforderlich.
Zusätzliche Landesförderung für Solaranlagen
Nach Vorlage des entsprechenden Antrages für die Förderung von Solaranlagen und der geforderten Unterlagen wird der Einbau einer Solaranlage mit den, in den Förderungsrichtlinien angeführten, Beträgen gefördert.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.03.2021 eine Betriebsförderung für Betriebe mit Standort Laßnitzhöhe beschlossen. Zweck ist die Förderung von Betriebsneugründungen, Betriebserweiterungen mit neu geschaffenen Arbeitsplätzen in Laßnitzhöhe. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen in der Höhe festgelegter Prozentsätze, die sich am Betrag der vom Förderwerber im jeweiligen Jahr geleisteten Kommunalsteuer orientieren.
Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert die Erstberatung im Institut für Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen Prim. Dr. Lindschinger, Hauptstraße 24.
50 % der Kosten für die Diätberatung werden übernommen.
Weiterführende Informationen:
Wer kann um Förderung ansuchen?
Speziell einkommensschwache Alleinerzieher oder Familien erhalten von der Gemeinde einen Zuschuss zu den Kosten, die bei der Kinderbetreuung oder im Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung anfallen.
Vor allem werden die Kosten für die Teilnahme an
Schullandwochen, Schulschikursen oder Erholungsaktionen
sowie für die
Nachmittagsbetreuung
von der Gemeinde für einkommensschwache Mitbürger mit einem Zuschuss gefördert. Bei der GTS werden die Beträge in der monatlichen Abrechnung automatisch vermindert eingehoben.
Für alle Fragen in diesem Zusammenhang und für die Antragsstellung ist das Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe zuständig. Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen telefonisch unter 03133 22 37 oder per Mail an turza@lassnitzhoehe.gv.at bzw. reeh@lassnitzhoehe.gv.at.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzunehmen:
Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnzettel
Einkommenssteuerbescheid
Pflegschaftgerichtliche Alimentationsvereinbarung
Pensionsabschnitt des letzten Monats
Landwirte brauchen keine Unterlagen mitnehmen, weil der Einheitswertbescheid, der beim Gemeindeamt aufliegt, als Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Kindersubvention gilt.
Jetzt geht es los!
Die erste eigene Wohnung ist etwas ganz Besonderes. Um jungen Menschen, den Start in diese Unabhängigkeit etwas leichter zu machen, fördert die Marktgemeinde Laßnitzhöhe die monatliche Miete. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen und gültig für jede Mietwohnung in Laßnitzhöhe, ausgenommen der Gemeindewohnungen in der Hauptstraße 82.
Beginnend vom 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kann die Förderung Jugendstartwohnung bezogen werden, die maximale Förderdauer beträgt 4 Jahre (gemäß Tabelle). Für den Bezug muss ein Hauptwohnsitz aller Bewohner bzw. Mieter gemeldet sein.
Bei zwei Mietern lt. Mietvertrag wird die Förderdauer von den/der an Jahren jüngsten Mieter/in berechnet.
Pro-Kopf-Einkommen und Förderung
bis zu € 1.600,– Netto pro Kopf = € 1,00 pro m2 und Monat Wohnfläche
bis zu € 1.150,– Netto pro Kopf = € 1,50 pro m2 und Monat Wohnfläche
bis zu € 1.000,– Netto pro Kopf = € 1,80 pro m2 und Monat Wohnfläche
Indexgesichert ab 3 % Erhöhung
Fördertopf: max. 1000 m2 geförderte Mietfläche pro Jahr
Förderung maximale Wohnfläche (Nutzfläche)
1 Person = 50 m2 (10 % Toleranzgrenze)
2 Personen = 70 m2 (10 % Toleranzgrenze)
3 Personen = 80 m2 (10 % Toleranzgrenze)
4 Personen = 90 m2 (10 % Toleranzgrenze)
Berechnung Pro-Kopf-Einkommen
1. Erwachsener = 1,0
2. Erwachsener = 0,8
Kind = 0,5
Notwendige Unterlagen
Antrag
Mietvertrag
Gehaltsbestätigung
Mitbewohnerliste
Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe unterstützt Familien und deren Kinder bei der Bewältigung der Sommerbetreuungskosten. Die Ferienaktionen der STYRIAK sowie des Radclubs Laßnitzhöhe werden mit einem Kostenzuschuss gefördert.
Für Fragen zu dieser Förderung wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice unter 031332237 oder reeh@lassnitzhoehe.gv.at bzw. turza@lassnitzhoehe.gv.at.
Der Musikunterricht für die Jugend und Kinder bis zum 18. Lebensjahr von Laßnitzhöhe wird von der Gemeinde unterstützt. Die Gemeinde übernimmt
20 % der Kurskosten für den Musikunterricht
(20 % der Kurskosten, als aktives Mitglied der Trachtenkapelle Laßnitzhöhe)
Zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Musikförderung bzw. für die Auszahlung der Kostenbeteiligung ist das Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe, erreichbar unter 031332237 oder turza@lassnitzhoehe.gv.at bzw. reeh@lassnitzhoehe.gv.at
Für Fragen zum Kursangebot wenden Sie sich bitte direkt an die iVi Kursplattform: kursplattform.at
Umweltfreundlich heizen
Die RURAL Energie GmbH versorgt das Ortsgebiet Laßnitzhöhe mit Nahwärme. Die Befeuerung erfolgt mit Biomasse (Hackgut). Im Sinne des heilklimatischen Kurortes und der Umwelt wird dieses Projekt von der Marktgemeinde Laßnitzhöhe mit
€ 75,– pro KW Anschlusswert ( max. € 800,– )
für alle Häuser im Gemeindegebiet Laßnitzhöhe gefördert.
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Auszahlung der Förderung für den Anschluss an die Nahwärme Laßnitzhöhe
Wärmeliefervertrag
Rechnung über Anschluss an die Nahwärme Laßnitzhöhe
Zahlungsbestätigung
Kontakt
Für ein spezielles Angebot oder technische Informationen über die Nahwärme in Laßnitzhöhe wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber:
Die Kinderbetreuung liegt uns am Herzen. Daher fördern wir Tagesmütter und Tagesväter gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 03.07.2018. Tagesmütter oder -väter, die ihren Betrieb und ihren Hauptwohnsitz in Laßnitzhöhe haben, können eine jährliche Förderung für diese Tätigkeit beantragen.
Beispiel: Tagesmütter/Tagesväter, die Ihren Wohnsitz und/oder ihren Betrieb in einer anderen Gemeinde haben, jedoch Kinder aus Laßnitzhöhe betreuen, haben keinen Anspruch auf diese Förderung.
Pro Wochenbetreuungstag kann eine jährliche Förderung in Höhe von € 100,– beantragt werden.
Für nähere Informationen dazu stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt gerne unter 031332237 oder gde@lassnitzhoehe.gv.at zur Verfügung.
ÖFFI-Förderung
Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert die Nutzung des öffentlichen Verkehrs wie folgt:
Stunden-, Tages-, Wochen- und Monatskarten (20% für Mindesteinkommensbezieher:innen)
Top-Ticket für Schüler:innen (20%)
Auszahlungsmodus
Die Auszahlung der Förderung erfolgt rückwirkend von Jänner bis März für das vergangene Jahr und nur gegen Vorlage
eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars,
der Fahrkarten/Top-Ticket
der Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung
auf das von Ihnen angegebene Konto (keine Barauszahlung).
Beispiel:
Wenn Sie im Februar 2026 eine Monatskarte kaufen und Mindesteinkommensbezieher:in sind, können Sie diese von Jänner bis März 2027 in der Gemeinde einreichen und die Förderung beantragen!
Antragstellung
Der Antrag auf Förderung für das Kalenderjahr ist vom 01. Jänner bis 31. März des Folgejahres einzureichen.
Das Antragsformular liegt im Bürgerservice auf oder steht Ihnen untenstehend als Download zur Verfügung.
Die Förderung bezieht sich nur auf Personen, die mit Hauptwohnsitz in Laßnitzhöhe gemeldet sind.
Für nähere Auskünfte zur Verkehrsförderung stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bürgerservice gerne telefonisch unter 031332237 zur Verfügung.